PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten

Ab 2023 müssen in Rheinland-Pfalz auf gewerblichen Neubauten mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden, wenn die Gebäudefläche mindestens 100 qm beträgt oder eine überdachte Parkfläche nicht weniger als 50 Stellplätze hat.

Geeignete Dachflächen sind:

„zusammenhängende Teilflächen einer Dachfläche, die für die Errichtung einer Solaranlage geeignet sowie bei Dächern mit einer Neigung bis zu 10 Grad mindestens 20 qm und bei Dächern mit einer Neigung von mehr als 10 Grad mindestens 10 qm groß sind. Sie sind nicht durch unvermeidbare Aufbauten oder technische Anlagen einschließlich der Zugangswege und notwendiger Flächen zur Wartung und Instandhaltung der Anlagen belegt. Dachflächen mit einer Neigung von mehr als 10 Grad in der Orientierung Ostnordost bis Westnordwest zählen nicht zu den Solarinstallations-Eignungsflächen.“

 

Die PV-Anlage kann alternativ auch auf Außenflächen oder anderen naheliegenden Gebäudenerrichtet werden. Außerdem ist es möglich, die Fläche an Dritte zu verpachten, die die Anlage betreiben. Befreit werden kann man von der Pflicht etwa bei „technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter!

Quelle: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SolarGRPrahmen

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